2. Preisgestaltung

Maßstab zur Berechnung von Warenwerten ist der Verbrauch von Energie und Wasser. 

 

Produktion:

Im ersten Schritt wird der Energie- und Wasserverbrauch für die Produktion einer Ware ermittelt.

Das betrifft jeden Arbeitsschritt und beginnt bereits bei Planung, Anreise und Vorbereitungen, Förderung, Weiterverarbeitung, Transport - bis zum letztendlichen Verkauf an den Verbraucher. Für jeden Schritt wird der ermittelte Verbrauch auf dem Warenschein vermerkt (nicht bezahlt, sondern nur hinzuaddiert).

Ebenfalls wird die Art der Energiegewinnung und die Art des Wasserverbrauchs vermerkt, weil auch für Energie und Wasser der Grundsatz gilt, verursachte Schäden an der Natur zu ent-schädigen.

Auch hierbei erfolgt keine Bezahlung im herkömmlichen Sinn, sondern die ermittelten Summen werden nur auf dem Warenschein eingetragen. Die Endsumme ergibt den ersten Teil der Warenpreise.

 

Ausgleich an die Natur:

Im zweiten Schritt wird berechnet, wieviel Energie/Wasser 'verbraucht' wird, um verursachte Schäden an der Natur auszugleichen (zu ent-schädigen). Dieser Schritt ist wie schon erwähnt von entscheidender Bedeutung für die Art der Energieerzeugung. Wenn ein (vollwertiger) Ausgleich an die Natur Voraussetzung und fester Bestandteil der Preisermittlung ist, wird sich die Nutzung von Energie aus Atom- oder Kohlekraftwerken oder Erdöl durch erhebliche Preisaufschläge bemerkbar machen. Das Gleiche gilt für Wasser, das durch radioaktive Verstrahlung, Gifte oder Medikamentenrückstände auf lange Sicht geschädigt und dauerhaft unbrauchbar gemacht wurde. Darüber hinaus ist auch die Region entscheidend, in der es verwendet wird. Die genauen Werte müssen erst von Fachleuten ermittelt werden, aber Wasser aus Süßwasserreservoirs wird in Regionen, die von Dürren betroffen sind, ein höherer Wert beigemessen als in wasserreichen Gebieten.